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Digitale Rezepte werden ab 2024 verpflichtend eingeführt. Bereits ab Ende Juli 2023 soll ein Großteil der Apotheken solche E-Rezepte annehmen können.
Damit die immer noch schleppende Digitalisierung endlich Fahrt aufnimmt, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr Schub aufbauen: Bis Anfang 2024 sollen E-Rezepte auf breiter Front in Praxen zu haben sein. Und bis Anfang 2025 sollen E-Patientenakten für alle kommen, es sei denn, man lehnt das ab.
Erklärtes Ziel ist spürbarer Nutzen für eine bessere Versorgung – und dass Praxen und die Technik mitmachen.
Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen, heißt es in dem Entwurf. Die Praxen sollen sich dafür schrittweise umstellen. Denn ein Start in größerem Stil hatte sich mehrmals verzögert, auch wegen technischer Probleme.
Eigentlich bestand die Verpflichtung für die Praxen dazu auch schon ab Anfang 2022.
Einen Durchbruch bringen soll nun ein neuer, einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte. Seit 1. Juli ist es in ersten Apotheken möglich, dafür die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken. Bis Ende Juli sollen wohl 80 Prozent der Apotheken diesen zusätzlichen Weg anbieten können.
Davor waren E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels auch schon über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte aber direkt vor falschen Erwartungen gewarnt, dass vom 1. Juli an auch gleich in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten.
Voraussetzung ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Dort werden E-Rezepte auf einem zentralen Server gespeichert. Und beim Einstecken der Karte wird die Apotheke autorisiert, E-Rezepte der Versicherten von dort abzurufen.